Wer ist ein Flüchtling?


Der Begriff des Flüchtlings im juristischen Sinne stellt im Gegensatz zur allgemeinen Flüchtlingsdefinition auf das Vorliegen anerkannter Fluchtgründe ab. Er wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 definiert. Danach wird als Flüchtling anerkannt, wer

„[…] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“

Genfer Flüchtlingskonvention

Weitere Informationen erhalten Sie beim Flüchtlingszentrum Hamburg

www.fz-hh.de